Sanitätshäuser - Komfort-Paket

Haben Sie noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen?

Wir sind gerne für Sie da!

1. Begriff: Versicherungsdeckung von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, verursacht durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens.

2. Merkmale: Versicherungsnehmer sind Gewerbetreibende, Industrieunternehmen, Freiberufler und Handwerker. Die Betriebshaftpflicht umfasst die Freistellung des Unternehmens von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie die Prüfung der Anspruchsgrundlage bzw. die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Versichert sind neben dem Unternehmen und dessen gesetzlichen Vertretern alle Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit.

3. Abgrenzung: Ansprüche, die nicht im betrieblichen Umfeld, sondern im privaten Bereich entstehen, sind nicht durch die Betriebshaftpflicht, aber ggf. durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

1. Begriff: Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungenprivatrechtlichen Inhalts.

2. Merkmale: Versicherungsart in der allgemeinen Haftpflichtversicherung. Der Deckungsumfang wird durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Deckung der spezifischen Haftpflichtansprüchegeregelt.

3. Versicherungsumfang: Versichert sind z.B. die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer, allerdings nicht als Führer eines Kraftfahrzeugs (Kfz-Haftpflichtversicherung). Ferner das Halten zahmer Haustiere, wie z.B. Katzen. Für Hunde und Pferde wird dagegen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt. Gedeckt sind auch Aktivitäten als Freizeitsportler und die Aufsicht über Minderjährige. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Eingeschlossen ist auch das Risiko als Eigentümer oder Mieter selbstgenutzter Wohnungen oder eines Einfamilienhauses. Zur Deckung des Haftungsrisikos als Vermieter ist eine ergänzende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig. Abgedeckt ist das Haftungsrisiko als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen oder als Bauherr bei An- und Umbauten bis zu einer bestimmten Bausumme; darüber hinaus ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig. Generell ausgeschlossen sind Gefahren eines Betriebs, eines Berufs oder eines Amts, die über spezielle Betriebshaftpflichtversicherungen, Berufshaftpflichtversicherungen oder Amtshaftpflichtversicherungen abgedeckt werden können. Etwaige Selbstbehalte werden i.d.R. als Abzugsfranchise vereinbart. Selbstbehalte ersparen die Meldung und Regulierung von sog. Bagatellschäden.

1. Begriff: Versicherungsart in der allgemeinen Haftpflichtversicherung zur Deckung von Haftpflichtrisiken, die sich aus dem Besitz und der Vermietung von Grundeigentum insbesondere aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ergeben können.

2. Abgrenzung: Die Privathaftpflichtversicherung umfasst diese Risiken grundsätzlich nicht. Das Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko kann nur über eine gesondert abzuschließende Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

a) Brand,

b) Blitzschlag,

c) Explosion,

d) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung

zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

a) Einbruchdiebstahl,

b) Vandalismus nach einem Einbruch,

c) Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks,

d) Raub auf Transportwegen

oder durch den Versuch einer solchen Tat abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden.

Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde).

Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende

a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an versicherten Rohren

b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten versicherten Installationen: Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.

Durch Gewalt entwendete, verwüstete oder zerstörte Gegenstände oder Wertsachen sowie Misshandlungen von Personen.

Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A § 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. 

Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten,

a) fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas,

b) künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt. 

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind.

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag unterbrochen oder beeinträchtigt, leistet der Versicherer Entschädigung für den dadurch entstehenden Ertragsausfallschaden.

Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften konnte.

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch

a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,

b) Witterungsniederschläge,

c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b).

 

Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

Auch unvorhersehbare Ereignisse gelten mitversichert, wie z.B. eindringendes Regenwasser oder Schäden durch Stromausfall.

Die persönliche Habe der Fahrzeuginsassen wie z.B. Werkzeuge, Mobiltelefone, Funkgeräte oder Laptops sowie die im Werkverkehr beförderten Güter wie z.B. Rollstühle, Prothesen und andere Sanitätshausartikel sind mitversichert.

Die gesamte Einrichtung und die Vorräte genießen einen umfangreichen Allgefahrenschutz, wie z.B. Graffitischäden und böswillige Beschädigung.

Komfort-Plus - Bausteine

Ein exklusiver Rechtsschutz-Rahmenvertrag mit vielen Extras:

  • unbegrenzte Deckungssumme
  • ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
  • Straf-RS im privaten Bereich mitversichert
  • Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium – unabhängig vom Alter im privaten Bereich
  • Kapitalanlagen bis 15.000 € mitversichert
  • Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden
  • Mediation – das außergerichtliche Verfahren zur Konfliktlösung
  • Wartezeit nur zwei Monate
  • JurCall – kompetente Anwaltshotline
  • JurCash – beitragsfreie Inkassoservice

Ein exzellentes Instrument zur nachhaltigen Mitarbeitermotivation und Unternehmensführung:

  • „Extras vom Chef ohne Mehrkosten“: Senkung der Lohnkosten
  • Verbesserung der sozialen Absicherung Ihrer Mitarbeiter und deren Motivation
  • Erhöhung der Rentabilität Ihres Unternehmens
  • staatliche Förderung bis zu 118%
  • die Beiträge sind Hartz IV- insolvenzgeschützt, pfändungssicher
  • garantierte Rente oder ein Kapitalwahlrecht
  • unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • Kostenersparnis von 50% gegenüber Normaltarifen
  • gilt auch für Familienangehörige
  • weitere Ergänzungsbausteine zu günstigen Konditionen abschließbar

„ Ich bin davon überzeugt, dass es nur zwei Arten von Unternehmen gibt: 
Diejenigen, die schon gehackt wurden  und diejenigen, die noch gehackt werden.“ (Robert Mueller, Director FBI, 01.03.2012)

  • Gezielte Häcker-Angriffe
  • Datendiebstahl
  • Datenblockade durch einen gezielten Cyber Angriff
  • Denial of Service-Attack

Mehr Infos

Vorteile für Sanitätshäuser

Unser Komfort-Paket bündelt die wichtigsten Versicherungen unter einem Dach = einer Police. Hier die wichtigsten Vorteile auf einen Blick: